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Tonnenbestellung/änderung

Mülltonnen für bewohnbare Liegenschaften

Gezeichnetes Haus mit Mülltonnen
Auf einem Grundstück, auf dem sich ein Wohnhaus befindet, fällt erfahrungsgemäß auch dann Müll an, wenn das Wohnobjekt nur sporadisch benützt wird. weiter

Restmülltonne

Gezeichnete Restmülltonne
Sobald eine Liegenschaft zu Wohnzwecken dienen kann, sind Mülltonnen bereitzustellen.
HauseigentümerInnen, LiegenschaftseigentümerInnen oder bevollmächtigte Hausverwaltungen können bei Bedarf Restmülltonnen bestellen oder abbestellen. weiter

Biomülltonne

Gezeichnete Biotonne
Organische Abfälle wie zB Küchenabfälle, Lebensmittelreste, Gartenabfälle können über eine Biotonne entsorgt werden. weiter

Altpapiertonne

Gezeichnete Altpapiertonne
Altpapier, wie Zeitungen, Illustrierte, kleine Schachteln können über Altpapiertonnen entsorgt werden. weiter

Gelber Sack/Gelbe Tonne

Gezeichnete Gelbe Tonne
Kunsttstofflaschen, Getränkeverbundkarton(Tetrapack), Metallverpackungen kurz alle Verpackungen außer Glas und Papier gehören über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne entsorgt. weiter

Achtung bei Hauskauf

Gezeichnetes Haus mit Mülltonnen
Was viele nicht wissen: Es gibt keine Lastenfreiheit von gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren und Abgaben, egal ob es sich um eine Erbschaft, Schenkung, einen Kaufvertrag oder eine Zwangsversteigerung
handelt.
Aufgrund der im §30 des NÖ Abfallwirtschaftsgesetz erlassenen "dinglichen Wirkung" haftet der neue Eigentümer für alle noch offenen Gebühren und Abgaben der Liegenschaft. Nach der ständigen Rechtssprechung des Verwaltungsgerichthofes kann die dingliche Wirkung daher nicht anders verstanden werden, als dass offene Abgabenforderungen unmittelbar auf den Rechtsnachfolger übergehen.
Das heißt, auch offene Abfallwirtschaftsgebühren, die noch nicht grundbücherlich sichergestellt sind, sind vom neuen Liegenschaftseigentümer zu entrichten.