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Rechtsgrundlagen

Novelle Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) UND Verpackungsverordnung (VVO)

Am 15. Dezember 2021 wurde die AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket im österreichischen Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Am 29. Dezember 2021 folgte die Novelle der Verpackungsverordnung. Hier die wichtigsten Neuerungen beider Novellen im Überblick: weiter

elektronische Amtstafel


Einbringungsmöglichkeiten von Berufungen

Kundmachung gemäß § 13 Abs. 2 und 5 AVG gegen Verpflichtungsbescheide
Kundmachung gemäß § 86b Abschnitt 3 BAO gegen Abgabebescheide

Schriftliche Anbringen können rechtswirksam an folgende Adresse und in folgenden Formaten eingebracht werden: weiter

Amtssignatur

Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift auf behördlichen Erledigungen (z.B. Bescheid, Ladung). Die Amtssignatur macht durch bestimmte Merkmale (z.B. Bildmarke) kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück handelt. weiter

Bundes - Abfallwirtschaftsgesetz 2002


NÖ Abfallwirtschaftsgesetz

Zum Herunterladen: Seit 1. August 2022 in Kraft

EAG Elektroaltgeräteverordnung 2005

Elektroaltgeräteverordnung zum Herunterladen

Seuchenvorsorgeabgabe

Mit dem NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz, dass seit 1. Jänner 2006 in Kraft getreten ist, regelt Niederösterreich die Sammlung und Entsorgung von tierischen Abfallprodukten sowie die Bereithaltung von Produkten zur Vorsorge im Humanbereich.
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Gesetze und Verordnungen

Kommunale Abfallwirtschaft steht zum Großteil im Kompetenzbereich der Länder, dazu sind aber auch bundesrechtliche Vorschriften zu beachten.
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Umsetzung der Batterienrichtlinie

Die Umsetzung der Batterienrichtline erfolgt in Österreich mit der Abfallbehandlungspflichtenverordnung, der AWG-Novelle Batterien und der Batterienverordnung.

Die AbfallbehandlungspflichtenVO regelt die Behandlung der Batterien. Die AWG-Novelle Batterien ist seit 10. April, die Batterienverordnung seit 16. Mai 2008 in Kraft. Die Registrierungspflicht für Hersteller, Eigenimporteure (über die Internetseite edm.gv.at) hat bis 01. September 2008 zu erfolgen un die Stoffverbote und die Sammelbestimmungen sind ab 26. September 2008 umzusetzen.

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Teilnahmebedingungen für Preisrätsel/Kinderrätsel in der Verbandszeitung oder unserer Homepage

1. Teilnahmeberechtigt am Preisrätsel und am Kinderrätsel in der Verbandszeitung ist jede natürliche Person, die die Rätselfragen korrekt beantwortet. Mitarbeiter vom Abfallverband Hollabrunn sind nicht teilnahmeberechtigt. weiter

Teilnahmebedingungen von Gewinnspielen per Facebook

1. Teilnahme
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.
Teilnahmeberechtigt sind alle, die 16 Jahre oder älter sind, und ihren Wohnsitz in Österreich haben.
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