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Rechtsgrundlagen

Amtssignatur


Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift auf behördlichen Erledigungen (z.B. Bescheid, Ladung). Die Amtssignatur macht durch bestimmte Merkmale (z.B. Bildmarke) kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück handelt.



Ein amtssigniertes Dokument hat die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.



Rechtsgrundlage: §§ 19, 20 E-Government Gesetz (E-GovG)

Merkmale der Amtssignatur

Bildmarke (gemäß § 19 E-GovG)
Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde
Information zur Prüfung der Amtssignatur (gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG)
Hinweis, über die Verifikation des Ausdruckes eines amtssignierten Dokumentes

Die Empfängerin bzw. der Empfänger kann die Rechtsgültigkeit und Authentizität amtssignierter Dokumente selbst überprüfen.

Prüfung elektronischer Dokumente

Die Empfängerin bzw. der Empfänger kann amtssignierte elektronische Dokumente jederzeit im Internet über extern verknüpfte Prüfdienste auf die Rechtmäßigkeit und Authentizität prüfen, in dem sie bzw. er das zuvor gespeicherte Dokument in der Anwendung hochlädt.

Eine Prüfmöglichkeit für elektronische amtssignierte Dokumente besteht unter:
www.signaturpruefung.gv.at.

Prüfung von Papierausdrucken

Ausgedruckte Dokumente können beim:

Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und Abgabeneinhebung f.d. Verw.bez. Hollabrunn

Znaimerstraße 59
2020 Hollabrunn

während der Amtszeiten (Mo-Fr 8-12 Uhr) überprüft werden.

Bildmarke (gesicherte Veröffentlichung)

Wenn Sie die Authentizität der folgenden gesicherten Veröffentlichung der Bildmarke sicherstellen wollen, dann laden Sie sich die PDF-Datei herunter (Rechktsklick -> Ziel Speichern unter...) und verwenden Sie das Prüfservice www.signaturpruefung.gv.at um die heruntergeladene signierte PDF Datei und somit die Amtssignatur auf Korrektheit zu überprüfen.


pdfBildmarke Amtssignatur (pdf) (328 KB)