Sobald eine Liegenschaft zu Wohnzwecken dienen kann, sind Mülltonnen bereitzustellen.
HauseigentümerInnen, LiegenschaftseigentümerInnen oder bevollmächtigte Hausverwaltungen können bei Bedarf Restmülltonnen bestellen oder abbestellen.
Erforderliche Unterlagen
Beim
Erstantrag ist ein
Eigentumsnachweis wie z. B. Vollmacht (ob die Person, die den Antrag stellt berechtigt ist, eine Bestellung durchzuführen) oder Auszug aus dem Grundbuch oder Auszug aus dem Kaufvertrag der Bestellung anzuhängen.
Behältergrößen
Die Restmülltonnen gibt es in folgenden Größen:
80l -120l - 240l - 1100l
Mehranfall
Bei Mehranfall kann ein Zusatzsack im Büro des Abfallverbandes oder im Gemeindeamt abgeholt werden. Dieser kann zur Restmülltonne dazugestellt werden.
Der
Antrag kann online erledigt werden.
Die Sammlung
Details zur Art und Weise der Sammlung, entnehmen Sie der
Rubrik Entsorgung auf unserer Seite.
Tarife
Jede Gemeinde wird separat abgerechnet. Die Aufstellung nach Gemeinde finden Sie unter
Bürgerservice-Tarife.
Abfuhrrythmus
Die Restmülltonne wird
einmal im Monat entleert. Dafür ist sie ab 6 Uhr an die Grundstücksgrenze zu stellen. Die Abfuhrtermine entnehmen Sie dem Abfuhrplan, der vor Weihnachten ausgetragen wird. Er ist auch
online abrufbar. Außerdem bieten wir das
kostenlose SMS Service an bzw
ein App für das Handy. Den ics Kalender für das Handy können Sie per mail
office@gvhollabrunn.at beantragen.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen zur Nutzung, Bereitstellung etc. können Sie im
NÖ Abfallwirtschaftsgesetz nachlesen, sowie in der
Verordnung des Gemeindeverbandes f Abfallwirtschaft f.d. Verw. Bez Hollabrunn.