Am 12. Oktober 2023 wurde mit dem Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse,
BGBl. I Nr. 122/2023, den Ländern ein einmaliger Zweckzuschuss zur Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und Gemeindeanlagen in Höhe von 150 Millionen Euro gewährt.
Die Vergabe des vom Land NÖ erhaltenen Betrages an die Gemeinden sowie die Weitergabe dieses Zweckzuschusses durch die Gemeinden bzw. Gemeindeverbände wird durch die Richtlinie für die Vergabe des Zweckzuschusses des Bundes für die Finanzierung der Gebührenbremse der NÖ Landesregierung vom 23. Jänner 2024 geregel
Der Gemeindeverband für Abfallwirtschaft wird tätig, wenn der Gemeinderat sich entschlossen hat den Zweckzuschuss über die Abfallwirtschaft zu regeln.
Die Liegenschaftseigentümer, die an der öffentlichen Müllabfuhr angeschlossen sind, werden mit der Vorschreibung des zweiten Halbjahres eine Gutschrift erhalten, die von der Gebühr abgezogen wird