Tummeln sich Ratten auf Ihrer Liegenschaft, können Sie folgendes tun:
Die Gemeinde als Gesundheitsbehörde informieren. Diese sammelt sämtliche Verdachtsfälle und erlässt beim Überhand nehmen eine Verordnung. Diese Verordnung muss im Gemeinderat und durch die NÖ Landesregierung beschlossen werden. Aufgrund der Verordnung wird der Abfallverband tätig und stimmt sich mit dem Schädlingsbekämpfer über die nächsten Schritte ab. Sie erhalten ein Informationsschreiben über den Zeitpunkt der Vernichtung. Der Schädlingsbekämpfer platziert ein bis mehrere Rattenboxen, je nach Größe der Liegenschaft.
Ist es ein Einzelfall, dann können Sie direkt mit einem Schädlingsbekämpfer Kontakt aufnehmen. Walter Göschl ist einer, der im Bezirk Hollabrunn tätig ist.