Das bedeutet folgendes:
Abfallsammelzentren
nur unbedingt notwendige Entsorgungsgänge durchführen
Ein Mindestabstand von 2 m zu anderen ist einzuhalten
FFP2 Masken sind ausnahmslos zu tragen
Abfälle vorsortieren und eigenhändig abladen
Parteienverkehr im Büro
Das Büro ist weiterhin für den Parteienverkehr geöffnet. Viele Erledigungen sind per Telefon oder mail möglich. Bitte machen Sie davon Gebrauch. Auch hier gilt:
FFP2 Masken Pflicht
Den Mindestabstand von 2m einhalten
Bei nicht Einhaltung der Regeln, ist das Personal angewiesen, jene Personen, dem Sammelzentrum bzw Büro zu verweisen.
Die Verpflichtung zum Tragen der Schutzmasken gründet sich aus den Bestimmungen zum Betreten von Betriebsstätten gem. § 1 Abs. 1 Pkt. 8 sowie § 5 Abs. 6 Pkt. 4 der 3. COVID-19 NotMV, die bei Vorgaben für Betriebsstätten nicht in Innen- und Außenbereiche unterscheidet.
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Stand 15.1.2021
Weiterhin gelten die Sicherheitsmaßnahmen, um die Gesundheit von der Bevölkerung und den Mitarbeitern zu gewährleisten:
Abstandhalten
Mund Nasenschutz im Abfallsammelzentrum und Verbandsbüro
Abfälle vor sortieren
Es gilt ab 15.1. die 2. Novelle zur 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung. Die komplette Verordnung können Sie weiter unten (Stand 11.12.) nachlesen.
Stand 21.12.2020
Auch im 3. Lockdown haben unsere Abfallsammelzentren geöffnet. Es gelten weiterhin die Sicherheitsvorkehrungen (siehe weiter unten).
Stand 11.12.2020
Die Bundesregierung hat mit 4. Dezember 2020 einen Teillockdown verhängt. Die Situation in Österreich ist ernst und erfordert verantwortungsvolles Handeln. Daher sollten ASZ, gerade jetzt, von der Bevölkerung nur für absolut dringende, unaufschiebbare Entsorgungsgänge genutzt werden. Um diesen ASZ/WSZ-Betrieb weiterhin aufrecht zu halten und die neuen Maßnahmen umzusetzen, gelten an den Sammelzentren in NÖ besondere Hygiene- und Sicherheitsbedingungen.
Weiterhin gilt:
Nur in dringenden Fällen das Abfallsammelzentrum besuchen!
Mund Nasenschutz auch im Freien richtig tragen
Abstand halten
Abfälle vorladen
Die Details können Sie in der Schutzmaßnahmenverordnung - 2. COVIS-19 SchuMaV nachlesen
Stand 16.11.2020, 14.00
Die Abfallsammelzentren bleiben geöffnet. Um die Gesundheit der Bevölkerung und der Mitarbeiter nicht zu gefährden gilt:
Nur in dringenden Fällen das Abfallsammelzentrum besuchen!
Mund Nasenschutz auch im Freien richtig tragen
Abstand halten
Abfälle vorladen
Die Bundesregierung hat mit 17. November 2020 einen verschärften Lockdown verhängt. Die Situation in Österreich ist ernst und erfordert verantwortungsvolles Handeln. Daher sollten ASZ, gerade jetzt, von der Bevölkerung nur für absolut dringende, unaufschiebbare Entsorgungsgänge genutzt werden. Um diesen ASZ Betrieb weiterhin aufrecht zu halten und die neuen Maßnahmen umzusetzen, gelten an den Sammelzentren in NÖ besondere Hygiene- und Sicherheitsbedingungen.
Ziel aller Maßnahmen ist die Einhaltung von COVID-19-bedingten, laufend aktualisierten bundes- und landesweiten Vorschriften.
Im Gegensatz zum "sanften Lockdown" gilt nun im gesamten ASZ für Kunden die Maskenpflicht (§ 5 Abs 5 Z 4 und COVID-19-Notmaßnahmenverordnung - COVID-19 NotMV) für Mitarbeiter bei Kundenkontakt (§ 5 Abs 5 Z 5 COVID-19 NotMV)
Stand 2.11.2020
Die Abfallsammelzentren (ASZ) bleiben bis auf weiteres geöffnet. Besuchen Sie das ASZ nur in dringenden Fällen. Mund Nasenschutz nicht vergessen, Abstand halten, vorladen
Stand 23.10.2020
Ab 27.10.2020 gelten folgende Verhaltensregeln:
Mund-Nasenschutz
Abstand von mind.1m
max 12 Personen inkl Mitarbeiter
möglichst Abfälle vorladen, damit der Aufenthalt kurz gehalten wird
Stand 16.7.2020
Masken sind in den Sammelzentren auf freiwilliger Basis zu tragen. Wenn der Antrag zu groß wird, wird durch den Außendienst die Einfahrt kontrolliert, sodass nicht zu viele Personen am Platz sind.
Stand 2. Mai
Am 2.5. sperren die ersten Baum und Strauchschnittplätze auf..wie gewohnt, siehe Abfuhrplan.
Ab 4.5. alle ASZ, und das ist neu: alle Bürger dürfen alle ASZ besuchen, dadurch ergibt sich täglich eine größere Anzahl an Möglichkeiten zur Entsorgung. Siehe Artikel dazu
Stand 20. April
Seit 14.4. haben 14 Abfallsammelzentren geöffnet. Details über die Übernahmekriterien, Hygienevorschriften entnehmen Sie folgenden Artikel
Es sind die Hygienerichtlinien unbedingt zu befolgen. Wir empfehlen auch, dass Personen aus der Risikogruppe nicht in das ASZ kommen.
Stand 3.4.2020
Ab Montag den 6. April sperren wir einige Baum und Strauchschnittplätze auf.
Details finden Sie im folgenden Artikel
Stand 26.3.2020
Aus heutiger Sicht sind die Abfallsammelzentren und die Baum und Strauchschnittplätze weiterhin geschlossen.
In der Pressekonferenz wurde durch Bundeskanzler Sebastian Kurz mitgeteilt, dass die Maßnahmen vorerst bis 13. April gelten.
Dies gilt das auch für unsere Sammeleinrichtungen.
Die Müllabfuhr findet wie gewohnt lt Abfuhrplan statt.
Müllentsorgungstipps
Die NÖ Umweltverbände und Land NÖ geben Entsorgungshinweise, da derzeit eine Vielzahl an Anfragen aus der Bevölkerung kommen.
Die Entsorgung von in Haushalten anfallenden Abfällen, die eventuell mit dem Coronavirus (SARS- CoV-2) kontaminiert sind, kann bei Beachtung bestimmter Vorsichtsmaßnahmen gemeinsam mit dem Restmüll erfolgen. Solche Abfälle dürfen allerdings nicht den Sammelsystemen für die getrennte Erfassung von Wertstoffen (z. B. Papiertonne, Biotonne, gelber Sack) zugeführt werden.
Zum INFOBLATT
Entsorgung von Schutzausrüstung
Abfälle wie Schutzausrüstungen, Untersuchungsbehälter, Textilien etc., die aus Infektionsstationen bzw. Quarantänestationen im medizinischen Bereich stammen und im Zuge von Untersuchungen bei Verdacht auf eine Coronaviren (2019-nCoV)-Infektion anfallen soll nicht einer nochmaligen Trennung unterzogen sondern einer direkten Entsorgung zugeführt werden. Analog ist auch in Haushalten mit positiv getesteten Personen zu verfahren, auch diese Abfälle sind nicht nachträglich zu trennen.
Das Schreiben des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zur Entsorgung von Schutzausrüstung
Das Infoblatt für Haushalte, die unter "Corona-Quarantäne" stehen
Abfallvermeidung in der Krise besonders wichtig
Die NÖN wollte wissen, wie es in Zeiten von Corona um die Abfallentsorgung in Niederösterreich steht. Wie diese in den kommenden Wochen gesichert wird, warum gerade nicht entrümpelt werden sollte und was mit dem Müll erkrankter Personen passiert, erzählt der Präsident der NÖ-Abfallverbände, Landtagsabgeordneter, Bürgermeister Anton Kasser, im Interview.
Zum Bericht der Niederösterreichischen Nachrichten
Informationen der NÖ Abfallwirtschaft zum Virus SARS-CoV-2 (Corona-Virus)
Wir informieren Sie anlässlich des Virus SARS-CoV-2 ("2019 neuartiges Coronavirus") in NÖ über die Vorgehensweise der NÖ Abfallwirtschaft:
1. Die Müllabfuhr in NÖ wird aufrechterhalten
2. Alle Gemeinden in NÖ, das Land NÖ und Ihre Umweltverbände ziehen gemeinsam mit der
Entsorgungswirtschaft an einem Strang
3. Der Fokus aller Gemeinden und Verbände, der Anlagenbetreiber aus der privaten und kommunalen
Wirtschaft, der Planer und insbesondere auch der Verwaltung liegt einerseits auf der Sicherstellung
des ordnungsgemäßen Betriebs unserer Anlagen im Bereich der Ver- und Entsorgung und anderseits
auf der Gesundheit der Bevölkerung und insbesondere aller MitarbeiterInnen.
4. Alle erforderlichen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen werden ergriffen
5. Die NÖ Umweltverbände sprechen die Empfehlung aus ASZ zu schließen. Das menschliche
Kontaktrisiko soll vermindert werden und Personalkapazitäten dort eingesetzt werden, wo sie jetzt am
notwendigsten gebraucht werden
6. Die NÖ Umweltverbände informieren auf ihren Webseiten und über Social Media zu diese Maßnahmen
7. Wir starten zudem eine Infokampagne auf Sozialen Medien und unseren Webseiten-zu potentiell mit
dem Virus kontaminiertem Müll
8. Die Entsorgung von in Haushalten anfallenden Abfällen, die eventuell mit dem Coronavirus (SARSCoV-2) kontaminiert sind, kann bei Beachtung bestimmter Vorsichtsmaßnahmen gemeinsam mit dem Restmüll
erfolgen. Solche Abfälle dürfen allerdings nicht den Sammelsystemen für die getrennte Erfassung von
Wertstoffen (z. B. Papiertonne, Biotonne, gelber Sack) zugeführt werden.
10. Die AGES beantwortet Fragen rund um das Coronavirus (Allgemeine Informationen zu Übertragung,
Symptomen, Vorbeugung) 24 Stunden täglich unter der Telefonnummer 0800 555 621.
11. Telefonische Gesundheitsberatung 1450: Wenn Sie Symptome (Fieber, Husten, Kurzatmigkeit,
Atembeschwerden) aufweisen oder befürchten, erkrankt zu sein, bleiben Sie zu Hause und wählen Sie
bitte die Gesundheitsnummer 1450 zur weiteren Vorgehensweise (diagnostische Abklärung).
12. Der Abfallverband Hollabrunn ist Ihre AUSSCHLIESSLICHE Ansprechstelle für Fragen zur Entsorgung
von Abfällen. Per Telefon 02952/5373 oder per mail
class="maillink">office@gvhollabrunn.at
13. Artikel aus dem Bezirk Hollabrunn
Stand 13.3.2020
Aufgrund der derzeitigen Situation wird ab sofort der Parteienverkehr im Büro eingestellt. Für dringende Fälle sind wir telefonisch unter 02952/5373 oder per mail office@gvhollabrunn.at erreichbar.
Bis auf weiteres werden wir die Abfallsammelzentren im Bezirk schließen.
Die Müllabfuhr wird weiterhin zu den angekündigten Terminen von den Liegenschaften stattfinden.
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Maßnahmen.