Kommunale Abfallwirtschaft steht zum Großteil im Kompetenzbereich der Länder, dazu sind aber auch bundesrechtliche Vorschriften zu beachten.
NÖ Abfallwirtschaftsgesetz (Landesgesetz)
In Niederösterreich unterliegen kommunale Abfälle den Bestimmungen des NÖ Abfallwirtschaftsgesetzes (NÖ AWG 1992, LGBL. 8240-0). Im
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Bundesabfallwirtschaftsgesetz
Der Umgang mit Abfällen wird generell im Bundesabfallwirtschaftsgesetz (BGBl. Nr. I 2002/102) geregelt, sein Beschluss obliegt dem österreichischen Nationalrat. Im
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Gemeindeverbandsgesetz vom 14.1.2021
Die Aufgaben und Pflichten eines Gemeindeverbandes sind im entsprechenden Gesetz geregelt. Details finden Sie im
Gemeindeverbandsgesetz
Verpackungsverordnung (BGBl. Nr. 1996/648)
Sie regelt die
Vermeidung
Verringerung und
Verwertung von Verpackungsabfällen.
Verpflichtet sind:
Hersteller und Vertreiber von Verpackungsmaterial zur Rücknahme und Verwertung sowie Letztverbraucher zur Rückgabe von gebrauchten Verpackungen. Das System wird finanziert durch Entsorgungsbeiträge, die direkt auf den Produktpreis aufgeschlagen werden. Je aufwändiger ein Produkt verpackt ist, desto teurer wird es also im Vergleich zu einem einfach verpackten Produkt. Im RIS zum Herunterladen
Deponieverordnung (BGBl. Nr. 1996/164)
Sie gibt Vorgaben betreffend die Qualität des abzulagernden Abfalls sowie "Ausstattung und Betrieb" des Deponiestandortes. Seit dem Jahr 2004 dürfen Abfälle, deren Anteil an gesamtorganischem Kohlenstoff mehr als 5% Masse oder deren Brennwert mehr als 6000 kJ/kg beträgt, nicht mehr endabgelagert werden. Sie müssen verbrannt oder mechanisch-biologisch behandelt werden. Im RIS zum Herunterladen
Bundesabgabenordnung (BGBl. Nr. 194/1961)
Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gelten in Angelegenheiten der öffentlichen Abgaben. Die Bundesabgabenordnung finden Sie auf der der Seite des RIS zum Herunterladen.
Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (BGBl. Nr. 51/1991)
Es regelt das Verfahren so gut wie aller Verwaltungsbehörden. Auf der Seite des RIS zum Herunterladen