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Digitale Zustellung

Das E-Government Gesetz verankert das Recht auf elektronischen Verkehr mit Bundesbehörden. Auf Landes- und Gemeindeebene besteht dieses Gesetz nicht, die Behörden auf diesen Ebenen können auf freiwilliger Basis davon Gebrauch machen.

Vorteile der digitalen Zustellung

  • Behördliche Schreiben sind rund um die Uhr kostenlos abrufbar
  • Umweltfreundlich, da kein Papier erforderlich und keine CO2 durch Zustellung produziert wird
  • Raschere Zustellung der Schriftstücke – keine Verzögerung durch Postweg
  • RSa-/RSb-Schreiben werden ebenso zugestellt

Woher weiß ich, dass eine Sendung in meinem Postkorb liegt?

  • E-Mail an die hinterlegte Adresse, dass eine neue Sendung abrufbar ist
  • Nachricht bleibt 85 Tage im Postkorb – egal, ob sie gelesen wurde oder nicht
  • Längerfristiges Speichern nur durch Herunterladen oder Weiterleiten an lokale E-Mailadresse möglich

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