Warum werden die Tarife harmonisiert?
Nach 34 Jahren mit unterschiedlichen Entsorgungstarifen in den Gemeinden des Bezirks Hollabrunn hat der Abfallverband in seiner letzten Vorstandssitzung die Harmonisierung der Abfallwirtschaftsgebühr beschlossen. Damit gilt künftig: Alle Haushalte und Betriebe zahlen für die gleiche Leistung denselben Preis.
Warum werden die Abfallgebühren genau jetzt angepasst und von wen?
- Seit 2023 Gebühren unverändert, allein Steigerung Verbraucherpreisindex seither um rund 12 %
- Gesetzliche Änderungen der Kreislaufwirtschaft erfordern Anpassungen bei Sammelsystemen
- Kostendeckung und zukunftsorientierte Rücklagen
Wer beschließt die Gebührenanpassungen?
Der Vorstand des Abfallverbandes Hollabrunn. Nach einer zweiwöchigen Kundmachungsfrist wird der Betriebsfinanzierungsplan inkl. Abfallwirtschaftsverordnung an die Aufsichtsbehörde des Landes NÖ übermittelt.
Vorteile der Harmonisierung
Laufende Verbesserung der Dienstleistungen und Öffnungszeiten bei WSZ
Infrastrukturverbesserung z.B. Baum- u. Strauchschnittplätze MO – SA von 7 – 20 h geöffnet
2025 wurde ein neues WSZ Göllersdorf errichtet, sowie ein neuer Baum- & Strauchschnittplatz erbaut. Weitere Wertstoffzentren sind geplant.
Wie setzt sich Müllgebühr zusammen
Das ist ein Teil der Abfallwirtschaftsgebühr. Der „Bereitstellungsanteil“ nach dem NÖ Abfallwirtschaftsgesetz (NÖ AWG) §24 bezieht sich auf einen Anteil der Abfallwirtschaftsgebühr, der für die Bereitstellung der notwendigen Einrichtungen für die Abfallwirtschaft (wie Mülltonnen) erhoben wird. Dieser Anteil wird pro Wohneinheit (einschließlich Betriebe) berechnet und soll sicherstellen, dass der jährliche Ertrag des Bereitstellungsanteils 40 % der gesamten jährlichen Aufwendungen nicht übersteigt.
Ist ein Teil der Abfallwirtschaftsgebühr. Dieser Anteil wird für die Erfassung und Behandlung des Abfalls berechnet. Er hängt von der Art der Müllbehälter (z.B. Restmülltonne) und der Anzahl der Abfuhrtermine ab.
Die Entsorgung für einen durchschnittlichen Haushalt mit einer Wohneinheit, einer 120l Restmülltonne, einer 80l Biotonne und einer 240l Altpapiertonne kostet 201,85 Euro pro Jahr, das sind 76 Cent am Tag. Darin ist die Nutzung der WSZ und Baum- und Strauchschnittplätze im ganzen Bezirk Hollabrunn enthalten, die Entsorgung von Problemstoffen, Elektroaltgeräten und Sperrmüll, die Benutzung von über 200 Abfallsammelinseln für Verpackungen aus Glas.
Der Gemeindeverband f. Abfallwirtschaft erhält vom Land NÖ keine Bedarfszuweisungen. Die Einnahmen müssen die Ausgaben bedecken. Dies wird nicht nur intern, sondern auch in regelmäßigen Abständen von verschiedenen Abteilungen des Landes NÖ überprüft. Aufgrund der Größe fällt der Gemeindeverband auch in die Kontrollbefugnis des Rechnungshofes.
Wie kann ich mir sicher sein, dass mit meinem Beitrag, durch die Abfallgebühr, verantwortungsvoll umgegangen wird?
Dadurch, dass der Abfallverband Hollabrunn mit dem Geld der Gebührenzahler: innen wirtschaftet, sind wir, wie eine Gemeinde, verpflichtet besonders gut darauf zu achten und verantwortungsvoll damit umzugehen. Der Abfallverband Hollabrunn ist kein gewinnorientiertes Unternehmen, deshalb sind wir aufgefordert unsere Kosten zu decken. Um das gewährleisten zu können, gibt es nicht nur Prüfungsinstanzen intern, sondern auch die Abteilung Gemeinden des Landes Niederösterreich oder den Rechnungshof, der unsere Vorgangsweisen streng kontrolliert.
Große Behälter kosten, wenn man die Gebühr in Liter umrechnet, weniger als kleine Behälter. Warum?
Die Abfallwirtschaftsgebühr ist zwar von der Größe der Restmülltonne abhängig, in dieser Gebühr fallen nur ca. 30 % der Kosten tatsächlich auf den anfallenden Restmüll zurück. Der Großteil der Kosten entfällt auf Bereiche, die nichts mit der Größe des Müllbehälters zu tun haben, wie z.B. der Betrieb der Wertstoffzentren und die Entsorgung der dort anfallenden Abfälle. Auch die erforderlichen Investitionen sind zu berücksichtigen oder die Kosten der Verwaltung etc.
Es ist keineswegs nachvollziehbar, dass Benützer einer 240 l-Tonne (weil sie z.B. ein Kleinkind mit Windeln haben) dreimal so viele Kosten am Sammelzentrum für Sperrmüll oder Problemstoffe oder in der Verwaltung verursachen wie der Benützer einer 80 l-Restmülltonne.
Rechtsgrundlagen – Gesetze und Verordnungen
Kommunale Abfallwirtschaft steht zum Großteil im Kompetenzbereich der Länder, dazu sind aber auch bundesrechtliche Vorschriften zu beachten.
NÖ Abfallwirtschaftsgesetz (Landesgesetz)
In Niederösterreich unterliegen kommunale Abfälle den Bestimmungen des NÖ Abfallwirtschaftsgesetzes (NÖ AWG 1992, LGBL. 8240-0).
Bundesabfallwirtschaftsgesetz
Der Umgang mit Abfällen wird generell im Bundesabfallwirtschaftsgesetz (BGBl. Nr. I 2002/102) geregelt, sein Beschluss obliegt dem österreichischen Nationalrat.
Verpackungsverordnung (BGBl. Nr. 1996/648)
Sie regelt die
– Vermeidung
– Verringerung und
– Verwertung von Verpackungsabfällen.
Verpflichtet sind:
Hersteller und Vertreiber von Verpackungsmaterial zur Rücknahme und Verwertung sowie Letztverbraucher zur Rückgabe von gebrauchten Verpackungen. Das System wird finanziert durch Entsorgungsbeiträge, die direkt auf den Produktpreis aufgeschlagen werden. Je aufwändiger ein Produkt verpackt ist, desto teurer wird es also im Vergleich zu einem einfach verpackten Produkt.
Deponieverordnung (BGBl. Nr. 1996/164)
Sie gibt Vorgaben betreffend der Qualität des abzulagernden Abfalls sowie „Ausstattung und Betrieb“ des Deponiestandortes. Seit dem Jahr 2004 dürfen Abfälle, deren Anteil an gesamtorganischem Kohlenstoff mehr als 5% Masse oder deren Brennwert mehr als 6000 kJ/kg beträgt, nicht mehr endabgelagert werden. Sie müssen verbrannt oder mechanisch-biologisch behandelt werden.
Abfalltrennung – Was bietet der Abfallverband Hollabrunn?
Link: Trenn ABC
Link Trennanleitung Mehrsprachig
Wo gibt’s die kostenlose APP?
Link: Bürgerservice