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Spritzmittelkanister

Seit 1. Jänner 2022 sind bestimmte Verpackungen von den üblichen Sammel- und Verwertungssystemen ausgeschlossen, wenn sie durch gefährliche Rückstände so stark kontaminiert sind, dass eine Wiederverwertung unmöglich oder unzumutbar ist.

  1. Betroffene Verpackungen
  • Behältnisse mit Rückständen gefährlicher Stoffe (z. B. Pestizide oder Chemikalien).
  • Verpackungen mit Rückständen von Tierarzneimitteln oder medizinischen Substanzen.
  • Verpackungen mit radioaktiven oder infektiösen Rückständen gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
  1. Relevanz für landwirtschaftliche Betriebe

Diese Verpackungen dürfen nicht über den Restmüll, den gelben Sack oder das Wertstoffzentrum entsorgt werden.

Eine ordnungsgemäße Entsorgung als gefährlicher Abfall ist, zwingend erforderlich.

  1. Rücknahme und Entsorgung

Die Entsorgung kann über diverse Entsorgungsfirmen erfolgen. In Hollabrunn hat die Firma Brantner in Dietersdorf eine Entsorgungsanlage. Wir bitten die Betriebe, diese Rückgabestellen zu nutzen.

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