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Information an alle Haushalte der Marktgemeinde Hohenwarth

Umstellung der Abgabeneinhebung ab 1. Jänner 2025

Am 20. März 2024 hat der Gemeinderat der Marktgemeinde Hohenwarth beschlossen,
dass die Einhebung folgender Abgaben ab dem 1. Jänner 2025 vom Gemeindeverband
für Abfallwirtschaft und Abgabeneinhebung übernommen wird:

• Grundsteuer
• Wasserbezugs- und Bereitstellungsgebühr
• Kanalgebühr

Wichtige Hinweise zur Abgabeneinhebung:
• Die Vorschreibung erfolgt wie bisher vierteljährlich.
• Bitte überprüfen Sie die Daten bei der ersten Vorschreibung sorgfältig,
damit eventuelle Übernahmefehler bei der Zusammenführung der Stammdaten
rasch korrigiert werden können.
• Laufende Verfahren und offene Rückstände aus der Vergangenheit werden weiterhin
von der Gemeinde bearbeitet.

Einzugsermächtigungen:
• Wenn Sie dem Gemeindeverband bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben,
werden die zukünftigen Abgaben automatisch abgebucht.
• Wenn Sie bisher eine Einzugsermächtigung ausschließlich bei der Gemeinde hatten,
benötigen wir eine neue Einzugsermächtigung für den Gemeindeverband.

Hier das entsprechende Sepa-Formular des Gemeindeverbandes. Alternativ können Sie den Bankeinzugsauftrag auch direkt bei Ihrem Bankinstitut erteilen.

Bei Fragen zu den Themen Grundsteuer, Kanalgebühr oder
Wasserbezugs- und Bereitstellungsgebühr steht Ihnen
Frau Tamara Mayer gerne zur Verfügung.

Umstellung der Abgabeneinhebung ab 1. Jänner 2025

Gemeindeverband für Abfallwirtschaft u. Abgabeneinhebung
Znaimerstraße 59, 2020 Hollabrunn, Tel. 02952/5373
office@gvhollabrunn.at, https://hollabrunn.umweltverbaende.at
Öffnungszeiten: (Mo-Fr 8-12 Uhr)

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