Keine Bahnschwellen in den Holzcontainer.
Bahnschwellen werden für den Eisenbahnbetrieb mit verschiedensten Chemikalien behandelt. Zum Beispiel mit Teeröl, das krebserregende Stoffe enthält. Nach dem Ausbau werden die Schwellen daher als
GEFÄHRLICHER ABFALL klassifiziert.
Die Wiederverwendung im Privatbereich ist nicht zulässig. Es gilt ein Verwendungsverbot innerhalb von Gebäuden, Spielplätzen, Parks, Gärten und anderen Orten im Freien, die der Freizeitgestaltung und Erholung dienen. Es ist ein direkter Hautkontakt zu vermeiden.
Firmen, die zur Entsorgung von Bahnschwellen berechtigt sind, können
online und mit Hilfe der Schlüsselnummer 17207 gesucht werden.