Wir freuen uns, die Inbetriebnahme des neuen Kühlhauses vor dem Wertstoffzentrum in Ziersdorf bekannt zu geben. Diese Einrichtung steht der Bevölkerung ab sofort zur Verfügung und soll eine sichere und umweltgerechte Entsorgung tierischer Abfälle gewährleisten.
Jederzeit zugänglich mit Berechtigungskarte
Das Kühlhaus ist rund um die Uhr zugänglich und kann mit der Berechtigungskarte betreten werden. Diese Karte öffnet die Tür zur Einrichtung und stellt sicher, dass nur berechtigte Personen Zugang haben.
Videoüberwachung und Sicherheit
Das Kühlhaus ist vollständig videoüberwacht, um die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten und Missbrauch zu verhindern. Jede Form von Fehlverhalten wird zur Anzeige gebracht, um die ordnungsgemäße Nutzung der Einrichtung sicherzustellen.
Zweck der Einrichtung
Die neue Einrichtung dient der Entsorgung von:
• Toten Heimtieren wie Hunde, Katzen, Vögel, Hamster, Kaninchen (bis 35 kg).
• Tierischen Abfällen aus Haushalten wie tiefgefrorenes Fleisch (ohne Verpackung).
• Toten, verunfallten Wildtieren, deren Beseitigung im öffentlichen Interesse besonders geboten ist.
Diese spezifische Zweckbestimmung stellt sicher, dass das Kühlhaus nur für die vorgesehenen Materialien genutzt wird und eine umweltgerechte Entsorgung erfolgt.
Verbotene Materialien
Der Einwurf anderer Materialien wie Plastik, Papier oder Metalle ist aus Verarbeitungsgründen strikt verboten. Ausgenommen sind Säcke auf Stärkebasis, die der hygienischen Verwahrung und Anlieferung der tierischen Materialien zur Sammelstelle dienen. Diese speziellen Säcke sind biologisch abbaubar und unterstützen die umweltfreundliche Entsorgung.
Verhaltensregeln und Vorschriften
Es ist strengstens untersagt, tierische Materialien außerhalb der dafür vorgesehenen Sammelbehälter bzw. der Sammelstelle abzulegen. Dies dient sowohl der Hygiene als auch der Vermeidung von Umweltverschmutzung. Die ordnungsgemäße Nutzung der Sammelstelle wird regelmäßig überprüft, und Verstöße werden konsequent geahndet.
Beseitigungsnachweis und gewerbliche Abfälle
Tierische Materialien, für deren ordnungsgemäße Beseitigung ein Beseitigungsnachweis erforderlich ist (wie landwirtschaftliche Nutztiere oder gewerbliche Schlacht- und Fleischverarbeitungsabfälle), dürfen nicht im Kühlhaus entsorgt werden. Diese Abfälle müssen über die entsprechenden fachgerechten Entsorgungswege beseitigt werden.
Spezielle Regelung für erlegtes Wild
Für die entgeltliche Ablieferung von erlegtem Wild ist ausschließlich die Verwendung der vom NÖ Landesjagdverband käuflich zu erwerbenden, speziell gekennzeichneten, verrottbaren Säcke ("Wildsack") zulässig. Diese Säcke können beim NÖ Landesjagdverband erworben werden (Infos unter Tel. 01/4051636-0 oder www.noejagdverband.at).
Unterstützung und Informationen
Für weitere Informationen zur Nutzung des Kühlhauses oder zur Beantragung der Berechtigungskarte steht das Team des Abfallverbandes Hollabrunn gerne zur Verfügung. Es ist unser Anliegen, Ihnen die Entsorgung tierischer Abfälle so einfach und sicher wie möglich zu gestalten.
Infoblatt zum Herunterladen