Alle Bürger und Bürgerinnen, deren Liegenschaft an die öffentliche Müllabfuhr angeschlossen ist, haben die Möglichkeit jedes Wertstoffzentrum im Bezirk zu benutzen.
Berechtigungskarte beantragen Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen erhalten automatisch bei der Erstanmeldung von Mülltonnen die Berechtigungskarte per Post.
Bei der Erstanmeldung wird ein aktueller Grundbuchauszug oder ein beglaubigter Kaufvertrag benötigt. Die Anmeldung ist binnen einem Monat, gerechnet vom Eintritt des anmeldungspflichtigen Ereignisses, zu erstatten. (Bundesabgabenordnung § 121)
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